Alimentenhilfe

Im Kanton Bern sind die Gemeinden zuständig für die Alimentenhilfe (Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen und Inkassohilfe). Für die Gemeinde Worben ist der Regionale Sozialdienst Lyss Ansprechpartner und steht für Auskünfte zur Verfügung. 

Das unterhaltsberechtigte Kind hat einen Rechtsanspruch auf Bevorschussung, sobald der zahlungspflichtige Elternteil seine Leistungen nicht oder nicht korrekt erbringt. Bevorschussbare Unterhaltstitel:

  • Scheidungsurteil mit Ehescheidungskonvention und Rechtskraftbescheinigung durch das Gericht;
  • Trennungsurteil;
  • Unterhaltsvertrag/Mündigenunterhaltsvertrag genehmigt durch die Vormundschaftsbehörde;
  • Unterhaltsurteil (Vaterschaftsurteil);
  • Richterliche Unterhaltsverfügung im Rahmen eines Eheschutzverfahrens.

Die Bevorschussung der Alimente kann nur am gesetzlichen Wohnsitz des obhutsberechtigten Elternteils beantragt werden. Das Gesuch um Bevorschussung muss schriftlich erfolgen. Nur nach erfolgter Genehmigung durch die Abteilung Soziales + Gesellschaft (Lyss) kann die Bevorschussung ausgeführt werden. Die Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche ist unentgeltlich.

Weitere Informationen sind auf der Website des Kantons Bern und dem Regionalen Sozialdienst Lyss einsehbar. 

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