Das Budget zeigt die finanziellen Ziele des folgenden Rechnungsjahres. Die einzelnen Budgetkredite sind verbindliche Vorgaben der Stimmberechtigen an den Gemeinderat. Nachkredite müssen durch das zuständige Organ beschlossen werden.
Ein Aufwandüberschuss kann budgetiert werden, wenn dieser durch das Eigenkapital gedeckt ist oder der Bilanzfehlbetrag innert 8 Jahren abgeschrieben werden kann. Das Budget wird zusammen mit der Steueranlage durch die Stimmberechtigten beschlossen.