Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Eltern werden, wenn nötig, in der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt. Bei Erwachsenen handelt es sich um den Schutz von Menschen in einer Gefährdungssituation, die Hilfestellungen benötigen.
Beistandschaften, Vormundschaften und Private Mandatsträger (PRIMA)
Für das Einleiten und Anordnen von vormundschaftlichen Massnahmen nach Art. 307 bis 455 ZGB ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland zuständig. In einigen Fällen ist es jedoch auch möglich, als Privatperson eine Beistandschaft zu führen:
Wie werde ich private/r Mandatsträger:in (PRIMA)?
Für ältere, aber auch jüngere Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten alleine zu besorgen, suchen wir Beiständ:innen, sogenannte private Mandatsträger:innen. Es können sich alle interessierten Personen mit gutem Leumund für die Übernahme eines entschädigungsberechtigten Mandates melden bei der Gemeinde Lyss, Abteilung Soziales + Gesellschaft, Markplatz 14, 3250 Lyss, Tel. 032 387 03 30.