In der heutigen Zeit entscheiden sich immer mehr GrundeigentümerInnen für die Montage von Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen auf dem Dach. Für Solar- und Photovoltaikanlagen besteht eine Melde- resp. Baubewilligungspflicht. Dazu sind folgende Punkte zu beachten:
Voraussetzung für Baubewilligungsfreiheit (Auszug aus den Richtlinien zur Gewinnung von erneuerbarer Energien des Kantons Bern): Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern bedürfen in Bau- und Landwirtschaftszonen keiner Baubewilligung. Solaranlagen gelten nach Artikel 32a RPV auf einem Dach als «genügend angepasst», wenn sie:
Ausgenommen davon sind Anlagen an K-Objekten und auf Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung. Solaranlagen an Fassaden und Fassadenelementen wie Balkonen sind immer baubewilligungspflichtig. Weiter sind auch freistehende Solaranlagen über 10 m2 baubewilligungspflichtig.
Wie viel Strom oder Wärme kann mein Dach produzieren? Mit dem Solarkataster können Sie Ihre Liegenschaft lokalisieren und die Webseite gibt Ihnen Auskunft über das Solarpotential Ihrer Liegenschaft. Der Solarkataster finden Sie unter hier.
Weitere Informationen: Nähere Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Gewinnung von erneuerbarer Energien des Kantons Bern. Diese können auf der Webseite der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern eingesehen werden oder wenden Sie sich an die Gemeindeschreiberei Worben.