Wird die Gemeinde wegen Lärmfragen kontaktiert, handelt es sich meist um Emmissionen welche vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) als "übrige Lärmarten" bezeichnet werden wie zum Beispiel Lärm von Festanlässen, Rasenmähern, bellenden Hunden oder Kuhglocken. Für diese Geräuschquellen gibt es keine Belastungsgrenzwerte. Die Störwirkung muss deshalb im Einzelfall beurteilt werden.
Das Polizeireglement vom Juli 2013 enthält folgende Bestimmugen zum Thema Lärm:
Mehr Informationen zum Thema "Lärm" finden sie auf der Webiste des Kantons Bern.