Die Abfallgebühren werden mittels einer Grundgebühr pro Einwohner bzw. pro Industrie-, Gewerbe-, Handels-, Landwirtschafts- oder Dienstleistungsbetrieb (dazu gehören Schulen, Heime etc.; nachstehend Betriebe genannt) und Benützungsgebühren erhoben.
Grundgebühr Einwohner:in
Die Grundgebühren Kehricht werden jeweils im November jährlich in Rechnung gestellt. Die jährliche Grundgebühr beträgt Fr. 95.00 (exkl. MwSt) pro Person. Personen, welche in ein Pflegeheim ziehen, zahlen keine Kehrichtgrundgebühren mehr.
Grundgebühr Gewerbe/Landwirtschaft
- bis 100 m2: Fr. 65.00 exkl. MwSt.
- bis 500 m2: Fr. 125.00 exkl. MwSt.
- über 500 m2: Fr. 185.00 exkl. MwSt.