Die Gemeindeversammlung Worben ist das höchste Organ der Einwohnergemeinde Worben (Legislative). Die Stimmberechtigten üben ihre Mitwirkungsrechte persönlich an der Gemeindeversammlung oder an der Urne aus.
Aufgaben: Die Gemeindeversammlung Worben erlässt die Gemeindeordnung (Verfassung der Gemeinde) sowie die Reglemente mit den zugehörigen Plänen; sie genehmigt Statuten von Zweckverbänden und Anstalten sowie bestimmte Verträge; sie übt die Finanzhoheit in der Gemeinde aus und beschliesst u. a. über den Steuerfuss, das Budget, die Jahresrechnung und über Investitionsvorhaben und -kredite.
Kompetenzen: Die Befugnisse, die der Gemeindeversammlung zustehen, sind in § 47 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt. Durch das Gemeindereglement können der Gemeindeversammlung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen.
Stimmrecht: Stimmberechtigt ist, wer die Schweizer Staasbürgerschaft besitzt, mindestens 18 Jahre alt und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft ist. Selbstverständlich dürfen auch Nichtstimmberechtigte an der Gemeindeversammlung als Gast teilnehmen.
Was | Tag | Datum | Zeit |
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Orientierungsversammlung | Dienstag | 26.11.2024 | 20.00 Uhr |
Gemeindeversammlung | Montag | 02.12.2024 | NEU 19.00 Uhr |
Orientierungsversammlung | Dienstag | 03.06.2025 | 20.00 Uhr |
Gemeindeversammlung | Mittwoch | 11.06.2025 | NEU 19.00 Uhr |
Provisorische ausserordentliche Orientierungsversammlung | Dienstag | 14.10.2025 | 20.00 Uhr |
Provisorische ausserordentliche Gemeindeversammlung | Donnerstag | 23.10.2025 | NEU 19.00 Uhr |
Orientierungsversammlung | Dienstag | 25.11.2025 | 20.00 Uhr |
Gemeindeversammlung | Montag | 01.12.2025 | NEU 19.00 Uhr |