Der Gemeinderat, die Exekutive der Gemeinde, setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Als Führungs-, Planungs- und Koordinationsorgan ist er für die Überwachung der Gemeindeverwaltung und des Finanzhaushaltes der Gemeinde verantwortlich. Der Rat befasst sich mit aktuellen und zukünftigen Fragen der Gemeindepolitik und erarbeitet entsprechende Lösungen. Er bereitet die Geschäfte der Gemeindeversammlung vor und vertritt die Gemeinde gegen aussen. Seine Zuständigkeit richtet sich nach der Gemeindeordnung (Art. 42 - 44). Die Ratsmitglieder werden alle vier Jahre an der Urne gewählt. Der Rat tagt in der Regel alle drei Wochen.