Liberalisierung der Feuerungskontrolle: Am 8. März 2023 hat der Grosse Rat des Kantons Bern die Änderung des Gesetztes zur Reinhaltung der Luft beschlossen. Diese Änderung betrifft insbesondere die Liberalisierung des Vollzugs im Bereich der Feuerungsanlagen, die mit Heizöl „Extra leicht“ und Gas betrieben werden und eine Feuerungswärmeleistung bis zum einem Megawatt haben. Der Regierungsrat hat das Inkraftsetzungsdatum dieser Änderung auf den 1. August 2025 fest-gelegt. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher in den Verantwortungsbereich der Gemeinden fiel, auf den Kanton übertragen. Dies bedeutet, dass die Kontrollen (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren ab dem 1. August 2025 nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt werden.