Biber: Ein Biber hat im Sagibach einen Damm erbaut, der dazu führt, dass der Wasserpegel, sowohl im Sagibach wie auch im Mülibach, höher als üblich steht. Aufgrund dessen, dass Biberdämme geschützt sind, dürfen diese nicht einfach entfernt werden. Die zuständige Behörde, das Amt für Wasser und Abfall (AWA), ist in Kenntnis und hat den verantwortlichen Wildhüter zur Beobachtung beauftragt. Falls nötig, werden von Seiten der zuständigen Behörden entsprechende Massnahmen ergriffen.