Politik

Gemeindebehörden

Alle vier Jahre werden anlässlich der Gemeindewahlen sämtliche Behördenmitglieder gewählt. Die Amtszeit des der Behörden beträgt jeweils vier Jahre und ist auf zwei Legislaturperioden beschränkt. 

Es wird wie folgt gewählt:

Wahl an der Urne

  • Gemeindepräsidium
  • Gemeinderat
  • Baukommission
  • Schulkommission

Wahl durch die Gemeindeversammlung

Gemäss Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Worben vom Jahr 2009 bestehen folgende ständige Kommissionen bzw. Organe, welche die Gemeindeversammlung Worben wählt:

  • Rechnungspüfungsorgan
  • VizepräsidentIn (der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates) 

Wahl durch den Gemeinderat

  • Finanz- und Liegenschafskommission
  • Sicherheits- und Umweltkommission
  • Sozialhilfekommission

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