Alle vier Jahre werden anlässlich der Gemeindewahlen sämtliche Behördenmitglieder gewählt. Die Amtszeit des der Behörden beträgt jeweils vier Jahre und ist auf zwei Legislaturperioden beschränkt.
Es wird wie folgt gewählt:
Gemäss Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Worben vom Jahr 2009 bestehen folgende ständige Kommissionen bzw. Organe, welche die Gemeindeversammlung Worben wählt: