Damit das Häckselgut durch die Mitarbeiter der Gemeinde Worben sowie die Firma Scheurer Urs (Bargen) verarbeitet und mitgenommen werden kann, bitten wir Sie, die nachfolgenden Vorschriften einzuhalten resp. zu beachten:
- Die Mindestbreite der Zufahrt muss 3 Meter betragen.
- Die Haufen dürfen maximal 5 Meter von der Strassenmitte entfernt sein.
- Es darf keine Wurzelstöcke haben.
- Sämtlicher Unrat wie Vlies, Steine oder Humus ist zu entfernen.
- Schnüre, Stricke und Seile sind vorgängig zu entfernen.
- Die Haufen sind auf dem Privatgrundstück zu lagern, ansonsten ist mit dem Nachbarn oder dem Landbesitzer Kontakt aufzunehmen.
Sollten die oben aufgeführten Punkte nicht eingehalten werden, behalten wir uns das Recht vor, das Häckselgut liegen zu lassen.