Feuerungskontrolle / Kaminfeger

Die Aufgabe des Feuerungskontrolleurs beinhaltet die regelmässige Kontrolle von Feuerungsanlagen mit Heizöl "Extra leicht" und Gas auf die Einhaltung der Grenzwerte gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV). Verstösse werden dem beco und der Gemeinde gemeldet. Gemäss der eidg. Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 müssen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mindestens alle zwei Jahre durch die Behörde lufthygienisch und energetisch kontrolliert werden.

Feuerungskontrolleur:
Hofstetter Kaminfeger & Energietechnik GmbH
Murtenstrasse 24
3270 Aarberg
Tel. 079 219 58 92
https://www.kaminfegerhofstetter.ch
E-Mail

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