Todesfall / Siegelung

Der Tod einer Einwohnerin, eines Einwohners wird unserer Einwohnerkontrolle durch das zuständige Zivilstandsamt gemeldet. Im Anschluss daran senden wir der Ehepartnerin/dem Ehepartner einen auf den neuen Zivilstand lautenden Niederlassungsausweis.

Siegelung

Gestützt auf Artikel 11 der kant. Inventarverordnung müssen wir bei einem Todesfalls innert 7 Tagen eine Siegelung durchführen. Wir werden mit Ihnen innerhalb der Frist einen Termin vereinbaren, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen.

Folgende Unterlagen sind notwendig

  • Testament, Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)
  • Auszüge aller Bankkonten per Todestag
  • Namen, Adressen und Geburtsdaten der angenommenen Erben
  • Mitteilung eines Bernischen Notars
Todesfall
Todesurkunde bestellen / Auszug aus dem Todesregister (CIEC) bestellen
Gemeindeschreiberei

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